Fahrradvermietung - Flotte Sprotte - an der Hohwachter Bucht

 
   
 

Fahrradvermietung - Flotte Sprotte

bei uns radeln Sie noch OLD SCHOOL !

Preisliste für die Fahrradvermietung
 
Kontakt: Christian Waidmann
Adresse: Mensingstraße 6 - 24321 Lütjenburg
Mobil: 0157 - 30 99 83 27
E - Mail: flottesprotteradl@gmail.com
 
Typ pro Tag 4 Tage 7 Tage
Fahrräder 7 Gänge 12,00 € 40,00 € 63,00 €
Fahrräder 3 Gänge 9,00 € 28,00 € 42,00 €
Kinderräder 20"-24" 9,00 € 28,00 € 42,00 €
"Alte Gurke" aber Ok 8,00 € 24,00 € 35,00 €
Jugendrad / MTB 10,00 € 32,00 € 49,00 €
 
Zubehör/Extras
 
Typ pro Tag 7 Tage 7 Tage
Kinderanhänger 9,00 € 28,00 € 42,00 €
Lastenanhänger 8,00 € 24,00 € 35,00 €
Kindersitz 6,00 € 20,00 28,00 €
Fahrradkorb 2,00 € 8,00 14,00 €
Kinder-Fahrradhelm 2,00 € 8,00 14,00 €
Autoanhänger (L250/B130/H160) 20,00 € 70,00 € 120,00 €
Heckträger 1-2 Radln 12,00 € 40,00 € 63,00 €
Heckträger 3-4 Radln 15,00 € 52,00 € 84,00 €
SUP (inkl. Pumpe & Paddel) 30,00 €    
 
Lieferkosten (pauschal/einmalig) bis 5 Räder
 
bis 10 km 25,00 €  
bis 15 km 35,00 €  
bis 20 km 45,00 €  
ab 20 km nach Vereinbarung  
 
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Alle unsere Fahrräder sind Neuräder
(bis auf die Alten Gurken aber die sind auch keine echten alten Gurken)
und haben eine 7 Gang- oder 3 Gangschaltung.
 
- FAHRRADABHOLUNG NUR NACH TERMINABSPRACHE -
- Bei uns Radeln Sie noch OLD SCHOOL -
     
     
     
 
 
Kontakt: Christian Waidmann
Adresse: Mensingstraße 6 - 24321 Lütjenburg
Mobil: 0157 - 30 99 83 27
E - Mail: flottesprotteradl@gmail.com
 
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- FAHRRADABHOLUNG nur nach TERMINABSPRACHE -
Unsere Geschäftsbedingungen - Allgemeine Vermietbedingungen

Versicherung
Die Fahrräder sind über uns nicht versichert. Anfallende Kosten für Reparaturen, die durch den Mieter verursacht wurden, trägt der Mieter. Sämtliche Kosten, wie z.B. Taxikosten, Stornierungskosten (Unterkunft) usw., werden von uns nicht ersetzt. Bei Defekten während der Mietzeit muss sich der Mieter selbst um die Reparatur kümmern. Kosten für Rückholung defekter Räder sind vom Mieter zu ersetzen.

Die Benutzung des gemieteten Fahrrades und dessen Zubehör ( Kindersitz)
Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrads an, daß es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Das zulässige Gesamtgewicht der Fahrräder von max. 120 kg darf auf keinen Fall überschritten werden. Bei Kindersitzen beträgt die Zuladung max. 23 kg. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Es darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.

Der Mieter versichert, daß er das Fahrrad nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel führen wird.

Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Für Diebstahl des Fahrrads haftet der Mieter. Er verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrads dem Vermieter mitzuteilen.

Reparatur und Unfall
Der Vermieter trägt die Kosten, wenn eine Reparatur notwendig ist, für die der Mieter nicht verantwortlich ist. Die Reparaturkosten für Reifenpannen, sofern diese nicht auf Materialfehler beruhen, trägt der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter die Pflicht dem Vermieter einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Das Fahrrad mit Zubehör ist bei einem Unfall nicht über uns versichert. Der Bericht über den Unfall muß Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen enthalten.

Haftung
Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigung des Fahrrads und für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen.

Fahrradrückgabe bis spätestens 18:00 Uhr
Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort während der Geschäftszeiten des Vermieters zurückzugeben. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 2 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrads aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

Stornierung von Buchungen
Bei Rücktritt des Mieters von der von uns bestätigten Buchung sind nachfolgende Anteile der Gesamtverleihgebühr von diesem zu zahlen:
Bis 7 Tage vor Verleihbeginn 10%, bis 2 Tage vorher 20% und innerhalb 2 Tagen vorher 50%.

Abschließendes
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

 
        Impressum
 
 
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